Honorar

Grundlage für die Honorarberechnung ist das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Autonomen Honorarrichtlinien (AHR). Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach dem Wert der streitverfangenen Sache und dem Umfang der erbarchten Leistung. Aufgrund einer individuelllen Honorarvereinbarugen bieten wir Pauschalen oder die Abrechnung auf Basis eines Stundensatzes.

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